Die Kanzleipartner Dr. A. Steinmetz und R. García Alcázar haben an der fünften Auflage (2025) des von Süß herausgegebenen Standardwerks „Erbrecht in Europa“ mitgewirkt. In dem Werk haben sie zwei Länderteile verfasst:
Balearische Inseln
Der Länderteil „Balearische Inseln“ beleuchtet die besonderen erbrechtlichen Regelungen dieses autonomen Rechtsgebiets. Dargestellt werden die wesentlichen Grundlagen sowie die praxisrelevanten Besonderheiten des balearischen Erbrechts.
Spanien – gemeinspanisches Recht
Darüber hinaus haben Dr. A. Steinmetz und R. García Alcázar den Länderteil „Spanien: Gemeinspanisches Recht“ übernommen. Das gemeinspanische Erbrecht, geregelt im Código Civil, bildet trotz der regionalen Teilrechtsordnungen die zentrale Rechtsquelle des spanischen Erbrechts. Auch wenn die Darstellung in dem Fachbuch ausführlich erfolgt, kann sie eine individuelle rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.
Bei Fragen zu erbrechtlichen Sachverhalten mit Spanienbezug stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.