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Löber Steinmetz & García
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Rechtsgutachten

Beitrag zum Thema Rechtsgutachten

Rechtsgutachten zur Verwendung bei Behörden und Gerichten 

Gerade im internationalen Bereich zeichnen sich rechtliche Probleme zumeist durch einen hohen Schwierigkeitsgrad aus; denn es gilt, mehrere Rechtsordnungen zu beachten und unter ihnen nach den Regeln des "Internationalen Privatrechts" die richtige anzuwenden. 

Eine rechtliche Expertise -bezogen auf den konkreten Einzelfall- erscheint uns in vielen Fällen als der richtige Weg, um "die andere Seite" von der Richtigkeit der eigenen Rechtsmeinung zu überzeugen. 

"Die andere Seite" kann ein spanisches Grundbuchamt, das Problem mit der Eintragbarkeit von Urkunden mit Auslandsbezug hat, ein Finanzamt, das in einer Erbschaftsangelegenheit den Zugewinn einer deutschen Zugewinngemeinschaft erbschaftssteuermäßig statt erbschaftsteuerfrei einstufen will oder ein Gericht, das über Fragen fremden Rechts zu urteilen hat, sein. Spanische Gerichte ermitteln das aus ihrer Sicht fremde Recht anders als deutsche Gerichte grundsätzlich nicht von Amts wegen, weshalb dort häufig Rechtsgutachten erforderlich sind. 

 

Rechtsgutachten für deutsche Gerichte zum spanischen Recht 

Gern stehen wir auch deutschen Gerichten für rechtliche Expertisen zum spanischen Recht zur Verfügung. Nicht selten gelangen Rechtsstreitigkeiten, die spanischem Recht unterliegen, vor deutsche Gerichte. Häufig geht es dabei um die Frage des spanischen Immobilienrechts, aber auch um solche aus anderen Bereichen des Zivilrechts - z.B. aus dem Erbrecht, dem Schadenersatzrecht, ehelichen Güterrecht, etc. 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anforderungen, die an deutsche Gerichte bei der Anwendung ausländischen Rechts gestellt werden, hoch. Deutsche Gerichte sollen das ausländische Recht so auslegen und anwenden, wie dies durch die Gerichte des Staates, dessen Recht in Rede steht, verstanden wird. 

Wir können in diesem Bereich in Bezug auf das spanische Recht auf unsere langjährige Erfahrung zurückgreifen. Die Tiefe und Qualität unserer Rechtsgutachten ist dadurch verbürgt, dass wir uns ständig über die legislative Entwicklung und die Rechtsprechung in Spanien informieren. 

Dies findet auch seinen Niederschlag in unseren zahlreichen Veröffentlichungen. In den Länderteilen "Spanien" und "Balearische Inseln" in dem von Süß herausgegebenen Handbuch "Erbrecht in Europa" erläutern wir bspw. eingehend das "gemeinspanische Erbrecht" des Código Civil und das Erbrecht der balearischen Teilrechtsordnungen. In unserer Kanzlei verfügbare deutsch- und spanischsprachige Literatur und die EDV-gestützte Rechtsprechungsrecherche zum spanischen Recht erlauben uns im Bezug auf ein konkret aufgeworfenes Rechtsproblem festzustellen, welche Rechtsauffassung hierzu in der spanischen Rechtslehre und Rechtsprechung vertreten wird. 

Auf Grund der zahlreichen, bereits für deutsche Gerichte erstellten Rechtsgutachten sind wir mit den Unterschieden, die sich auf dem Weg zur Klärung von Rechtsfragen im spanischen Recht stellen, praktisch vertraut. Die deutsche Rechtswissenschaft ist stark auf die Kommentarliteratur fokussiert. Deutsche Gerichte verweisen häufig zur Begründung ihrer Entscheidung auf Kommentarstellen. Hierin liegt ein wichtiger Unterschied zur spanischen Rechtskultur- und Praxis. Die spanischen Gesetzeskommentierungen handeln häufig Themen/Rechtsprobleme nicht in der gleichen Tiefe und Detailliertheit ab, wie deutsche Juristen dies aus ihrer Rechtsordnung kennen. Spanische Gerichte nehmen in ihren Entscheidungen äußerst selten auf Gesetzeskommentierungen Bezug, sondern fast ausschließlich auf andere Gerichtsentscheidungen. Möglicherweise auch auf Grund der damit einhergehenden geringeren Bedeutung der Gesetzeskommentierungen in der spanischen Rechtsprechung, gibt es bspw. keine "Standardkommentierung" zum spanischen Zivilgesetzbuch in hoher Auflage. Von der Erreichung einer hohen Auflage, wie sie der Palandt bzw. Grüneberg zum BGB erreicht hat, sind spanische Kommentierungen zum Zivilgesetzbuch sehr weit entfernt. Viele spanische Kommentierungen erschöpfen sich auch darin, eine Vorschrift kurz zu erläutern, um dann Auszüge aus Urteilen zu reproduzieren. Dies kann nützlich und praxisnah sein; der deutsche Jurist wird die umfassende Klärung und Ausleuchtung des Normgehalts vermissen. Die Klärung von Rechtsfragen zum spanischen Recht gestaltet sich deshalb mühsamer. Es ist häufig eine recht aufwändige Rechtsprechungsrecherche anzustellen, um zu klären, ob sich in der spanischen Rechtspraxis eine einheitliche  Rechtsauffassung zu einem Rechtsproblem herausgebildet hat. Wenn bspw. ein deutsches Gericht über einen spanisch-rechtlichen Sachverhalt zu entschieden hat, ist es für das Gericht auch wichtig zu erfahren, ob und ggf. welche abweichenden Rechtsauffassungen spanische Gerichte vertreten. 

 

Frankfurt, 2025 

 

Dr. Alexander Steinmetz, Rechtsanwalt                           Rocío García Alcázar, Abogada 

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