Barzahlungen über 2.500 Euro bei gewerblichen Aktivitäten in Spanien unzulässig

Beitrag zum Thema Firmenrecht

Barzahlungen über 2.500 Euro bei gewerblichen Aktivitäten in Spanien unzulässig

Gesetz vom 29.10.2012 soll die Schattenwirtschaft treffen.

Von Dr. Burckhardt Löber, Dr. Alexander Steinmetz und Fernando Lozano

Angesichts der Finanzkrise hat sich der spanische Gesetzgeber mit neuen, konkreten Maßnahmen der spanischen Schattenwirtschaft angenommen. Seit dem 19. November 2012 gilt das Verbot, bei gewerblichen Aktivitäten Barzahlungen von mehr als 2.500 Euro vorzunehmen. Wer eine höhere Rechnung bezahlen will, muss dies über die Bank machen, sei es mittels Überweisung oder Bankschecks. Wahrscheinlich nicht zuletzt im Hinblick auf die im September 2012 auf 21 % erhöhte Mehrwertsteuer (IVA) soll verhindert werden, dass Zahlungen für Wirtschaftsgüter am Fiskus vorbei –steuerfrei- bewirkt werden. Es handelt sich mithin um ein sehr detailliertes und weitgreifendes Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Diese Maßnahme zielt eher darauf ab, kleine Transaktionen besser zu kontrollieren, wie z.B. einem Hausbau o.ä. durch Handwerker. 500 Euro Scheine werden vielmehr bei größeren Immobiliengeschäften angesetzt.

Das Gesetz gilt auch für solche Geschäfte, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden, aber erst jetzt in bar geleistet werden.

Was vom Gesetz nicht erfasst wird, sind Bareinzahlungen an Kreditinstitute, wenn bspw. die Rechnung eines Bauunternehmers hiermit bezahlt werden soll.

Mit dem 30 DIN A4 Seiten umfassenden Gesetz wird das frühere Gesetz Nr. 10/2010, das gleichfalls die Steuerhinterziehung und die Geldwäsche verhindern sollte, noch weit übertroffen. Wer also bspw. einen Handwerker mit der Errichtung einer Natursteinmauer beauftragt und ihm für seine Leistung mehr als 2.500 € in bar (en efectivo) bezahlt, begeht eine so genannte „sanción grave“, also Steuerhinterziehung. Diese Ordnungswidrigkeit bezieht sich auf beide Seiten, den Zahler wie auch den Empfänger der Zahlung. Die Steuerstrafe beläuft sich bei Barzahlung zwischen 2.500 und 15.000 Euro auf 25 % des bar bezahlten Betrages. Durch Selbstanzeige innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Zahlung kann sich jede der Parteien Straffreiheit erkaufen. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn die Anzeige durch beide Parteien gemeinsam erfolgt. Die Verjährung für diese Ordnungswidrigkeit beläuft sich auf fünf Jahre. Maßgebliche Behörde ist die Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT). Anzeigeverpflichtete Personen sind insbesondere Notare und Grundbuchführer, aber auch Beamte, die Kenntnis von diesen Umständen erhalten.

Der spanische Gesetzgeber hat nahezu alle Steuergesetze durchforstet und die gesamten Neuerungen des neuen Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung an den entsprechenden Stellen untergebracht. Größere Rechnungen können auch durch Bar-Teilzahlungen nicht ohne Gesetzesverstoß entrichtet werden, da der Gesamtbetrag der Rechnung maßgeblich ist, nicht jedoch die bewirkte Teilzahlung. Das Gesetz gilt jedoch nicht für private Geschäfte, wenn also auf keiner Seite ein Unternehmer oder Freiberufler tätig ist; das bedeutet, wenn bspw. ein Schrank als Erbstück zwischen Privaten verkauft wird, und der Kaufpreis die 2.500-Euro-Marke überschreitet.

Für Nichtresidente beträgt die Barzahlungsgrenze 15.000 Euro

Wer in Spanien nicht ansässig ist, und Leistungen an einen spanischen Unternehmer erbringt, darf Barzahlungen bis zu 15.000 Euro leisten. Man muss in diesen Fällen jedoch nachweisen, dass kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien besteht und nicht als Unternehmer oder als Freiberufler gehandelt wird.

In allen Fällen der Barzahlung besteht die Verpflichtung, die Belege innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab Zahlungszeitpunkt aufzubewahren. Die spanische Steuerbehörde hat die Möglichkeit, Sanktionsmaßnahmen gegen beide Seiten des Bargeschäfts vorzunehmen, wobei sie sich den Zahlenden aussuchen darf.

Aus all diesen einzelnen Maßnahmen des spanischen Fiskus ist ersichtlich, dass dieser es angesichts der fortdauernden spanischen Wirtschaftskrise ernst meint mit eigenen spanischen Maßnahmen zur Behebung des Staatsdefizits und damit zur Konsolidierung des spanischen Haushalts.

Frankfurt am Main und Valencia im November 2012

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