Tätigkeitsfelder

Rechtsverfolgung

Rechtsverfolgung

Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung. Hierbei profitieren unsere Klienten davon, dass unsere Kanzlei über Fach- und Sachkompetenz sowohl im deutschen wie auch im spanischen Recht verfügt. Die Frage, ob eine Klage vor deutschen oder vor spanischen Gerichten anhängig gemacht wird, kann somit sorgfältig abgewogen und zum Vorteil des Mandanten in die Entscheidung einbezogen werden.

Nicht selten versucht sich der Schuldner dem Zugriff des Gläubigers durch Verlagerung seines Wohnsitzes ins Ausland, z.B. nach Spanien, zu entziehen. Dem hat die europäische Gesetzgebung einen immer stärkeren Riegel vorgeschoben. Diese hat nicht nur die grenzenlose „Reisefreiheit“ ihrer Bürger verbrieft; in großem Umfang ist es auch möglich geworden, in einem Mitgliedsstaat ergangene Gerichtsurteile in dem neuen Wohnsitzstaat des Schuldners zu vollstrecken. Damit ist – plakativ ausgedrückt – auch eine „Reiseverkehrsfreiheit“ für Gerichtsurteile gewährleistet.

Dr. Burckhardt Löber
Rechtsanwalt & Abogado

Dr. Alexander Steinmetz, Mag.iur.
Rechtsanwalt

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