UMZUG unserer Kanzlei:

Ab dem 10.06.2024 finden Sie uns unter unserer neuen Geschäftsanschrift:

Großer Hasenpfad 30
60598 Frankfurt am Main

Spanien: Frist für die Durchsetzung gerichtlicher Vollstreckungstitel

Beitrag zum Thema Rechtsverfolgung

In der spanischen Zivilprozessordnung existiert eine Vorschrift, welche die Vollstreckbarkeit von Urteilen und Vergleichen einer Ausschlussfrist von fünf Jahren unterwirft. Es ist unklar, wie sich diese Norm auf ausländische (z.B. auch deutsche) Urteile auswirkt, wenn diese im Rahmen des Exequatur-Verfahrens in Spanien für vollstreckbar erklärt werden sollen.

© 2024 Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB