Tätigkeitsfelder

Erbrecht

Erben in Spanien

Erbrecht – frühzeitig gestalten statt später streiten

„Nach mir die Sintflut“ lautet die unausgesprochene Parole vieler künftiger Erblasser, die eher das Hier und Heute als das Morgen im Sinn haben. Wer Dinge ungeregelt (hinter-)lässt, kann durch Unterlassen Probleme schaffen und damit evtl. bereits jetzt Rechtsstreitigkeiten unter den künftigen Erben vorprogrammieren. Zugegebenermaßen gehören Worte wie Testamentsvollstrecker, Nacherbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteil oder Vollmacht über den Tod hinaus nicht gerade zum Lieblingsvokabular deutscher Bungalowbesitzer in spanischen Landen. Wer sich jedoch den Problemen stellt und sie anpackt und gestaltet, kann ruhiger schlafen. Und damit in aller Regel für sich oder für seine Erben durch günstige Rechts- und Steuerberatung eine Menge Geld sparen.

Nachlassplanung bei Vermögen in Spanien

Anwaltliche Beratungsgespräche sollte man mithin nicht erst den Erben überlassen, sondern sie schon als künftiger Erblasser selbst führen. Die Antwort auf die Frage des Wann lautet: So früh wie möglich. Denn bereits beim Erwerb eines Appartements, Baugrundstücks oder eines Bungalows kann man die künftige Erbsituation schon mitgestalten, wie der Beitrag „Zehn goldene Regeln für den Kauf von Spanien-Immobilien“

Erbrechtliche Beratung für Erben

Auch bei der anwaltlichen Beratung auf der Erbenebene lässt sich durch intelligente Gestaltung der Erbschaftsannahme und unter den Beteiligten abgestimmter Geltendmachung von Pflichtteilsrechten nicht nur Steuern sparen, sondern auch Vermögen in die nächste Generation befördern

Internationales Erbrecht und europäische Entwicklungen

Auf europäischer Ebene sind im Bereich des Erbrechts maßgebliche Reformvorgänge in Gang gesetzt worden. Mit dem Inkrafttreten hat diese Neuordnung des internationalen Erbrechts insbesondere für das Erbrecht nach deutschen Staatsangehörigen, die in Spanien ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, erhebliche Veränderungen mit sich Gebracht. Die Europäische Erbrechtsverordnung ist auf alle Erbfälle anwendbar, die seit dem 17.08.2015 eingetreten sind (vgl. die ausführliche Darstellung der aktuellen Rechtslage in dem durch uns bearbeiteten Länderteil Spanien in: Süß, Erbrecht in Europa, 5. Auflage 2025.). Soweit keine Rechtswahl getroffen wurde, findet damit das Recht des Staates Anwendung, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt in Spanien, kann dies somit zur Anwendung spanischen Erbrechts auf den gesamten Nachlass führen – wobei Spanien erbrechtlich in Teilrechtsordnungen unterfällt, so dass auf den Nachlass nach einem Erblasser, der seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca hatte, u.U. weder das deutsche noch das „gemeinspanische“, sondern das mallorquinische Erbrecht Anwendung finden würde. Eine Erläuterung des Erbrechts der Balearischen Inseln haben wir zum Standardwerk „Erbrecht in Europa“ (5. Auflage, 2025) beigesteuert.

Rechtzeitig vorsorgen

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Testamenten und der Nachlassplanung – insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Bezug zu Spanien.

Rechtliche Beratung anfragen


Erbfall in Spanien – rechtliche Abwicklung in der Praxis

Kommt es zu einem Erbfall mit Vermögen in Spanien, gelten besondere rechtliche und steuerliche Vorgaben. Neben der Frage nach dem anwendbaren Erbrecht müssen Fristen eingehalten, ein geeigneter Erbnachweis erbracht und steuerliche Pflichten erfüllt werden. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Begleitung.

Erbnachweis in Spanien

Um Vermögen in Spanien – etwa Immobilien oder Bankguthaben – nutzen oder übertragen zu können, ist ein formgerechter Erbnachweis erforderlich. Je nach Fall kommen ein deutscher Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder Testamente in Betracht. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Testamente mit Spanienbezug

Testamente können nach deutschem oder spanischem Erbrecht unterschiedliche rechtliche Wirkungen entfalten. Insbesondere bei Scheidung, Wohnsitzverlagerung oder fehlender Rechtswahl können unerwartete Folgen eintreten. Eine Überprüfung bestehender Testamente ist daher dringend zu empfehlen.

Vollmachten über den Tod hinaus

Vollmachten, die über den Tod hinaus gelten sollen, werden in Spanien nicht automatisch anerkannt. Gerade bei Immobiliengeschäften gelten zusätzliche formelle und materielle Anforderungen, die beachtet werden müssen.

Erbfall mit Spanienbezug?

Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Abwicklung von Erbfällen in Spanien – von der Abfrage des deutschen und des spanischen Testamentsregisters über den Erbnachweis bis zur Umsetzung, einschließlich der steuerlichen Abwicklung in Spanien. Ohne Erfüllung der steuerlichen Vorgaben können Sie nicht über das ererbte spanische Vermögen verfügen.

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Dr. Burckhardt Löber
Rechtsanwalt, Abogado

Dr. Alexander Steinmetz
Rechtsanwalt

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