Registro Mercantil

Beitrag zum Thema Firmenrecht

Das wichtigste Register für jeden Unternehmer ist in Spanien ohne Zweifel das Handelsregister (Registro Mercantil). Dieses sorgt für Sicherheit im Wirtschafsverkehr, indem es Dritten Informationen über juristische Personen, deren Vertretungsverhältnisse und Aktualität gibt. Das Handelsregister wird durch das Königliche Dekret 1784/1996 vom 19. Juli geregelt. Unternehmer und sonstige in diesem Erlaß genannte Personen müssen ihre Firmen sowie bestimmte Handlungen und Verträge (z.B. über die Ernennung der Geschäftsführer oder deren Abberufung, nicht aber z.B. Gewinnabführungsverträge) im Register eintragen lassen und zwar innerhalb der normierten Fristen. Weiterhin beglaubigt das Registro Mercantil die Handelsbücher der Gesellschaften und ernennt unabhängige Experten und Wirtschaftsprüfer. Auf den Handelsregisterauszügen finden sich auch Informationen darüber, ob die Gesellschaft ihre Jahresabschlüsse hinterlegt hat. Anders als in Deutschland kann man in Spanien Handelsregisterauszüge auch per Internet völlig unproblematisch beantragen und in Minutenschnelle auch erhalten, so dass die so erlangten Informationen immer tagesaktuell sind.

Neben den örtlichen Handelsregister gibt es das zentrale Handelsregister in Madrid, das die Daten aller Handelsregister (mit-)verwaltet, den Boletín Oficial del Registro Mercantil veröffentlicht und auch für die Negativbescheinigung neuer Gesellschaftsnamen zuständig ist.

Handelsregisterauszug: Auszüge aus dem spanischen Handelsregister ("notas simples informativas") können kostengünstig über uns eingeholt werden.

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