Ein deutsches Testament kann in Spanien grundsätzlich wirksam sein. Die rechtlichen Folgen können jedoch erheblich von denen nach deutschem Recht abweichen.
Besonderheiten nach einer Scheidung oder Trennung von Lebensgefährten
Nach deutschem Recht werden Verfügungen zugunsten des geschiedenen Ehegatten in der Regel unwirksam. Nach spanischem Recht wird ein solches Testament hingegen nicht automatisch unwirksam. Noch komplizierter ist es, wenn Lebensgefährten auseinander gehen und diese zuvor Testamente errichtet haben – geltend die testamentarischen Anordnungen zu Gunsten des zwischenzeitlich getrennten Lebensgefährten fort?
Risiken älterer Testamente
Gerade bei lange zurückliegenden Testamenten wird häufig übersehen, dass sich persönliche Lebensumstände geändert haben und die Verfügung nicht mehr dem aktuellen Willen entspricht.
Fazit
Testamente sollten regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Bei Fragen zu Erbfällen mit Spanienbezug beraten wir Sie gern persönlich.